Datenschutzerklärung der Gesellschaften der BCV-Gruppe (nachstehend die «BCV-Gruppe»), namentlich der Banque Cantonale Vaudoise (nachstehend die «BCV»).
Datenschutzerklärung der Gesellschaften der BCV-Gruppe (nachstehend die «BCV-Gruppe»), namentlich der Banque Cantonale Vaudoise (nachstehend die «BCV»).
Die BCV-Gruppe misst dem Schutz der Personendaten ihrer Kunden einen hohen Stellenwert bei und verpflichtet sich dazu, diese Daten unter Einhaltung des Bundesgesetzes über den Datenschutz (nachstehend das «Gesetz») auf transparente Weise zu erheben und zu verarbeiten. Diese Datenschutzerklärung beschreibt die diesbezüglichen Rechte der Kundinnen und Kunden. Sie ist darauf ausgelegt, alle betroffenen Personen darüber zu informieren, welche Arten von Personendaten zu welchem Zweck und auf welcher Gesetzesgrundlage von der BCV erhoben werden. Diese Datenschutzerklärung ergänzt die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Kundinnen und Kunden und der BCV (einschliesslich der Artikel 17 bis 19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BCV betreffend die Auslagerung von Leistungen, den Datenschutz und das Bankgeheimnis) und die besonderen Bedingungen betreffend die verschiedenen digitalen Produkte und Kanäle der BCV (insbesondere Websites und mobile Anwendungen).
Der Begriff «Personendaten» bezeichnet alle Angaben, die sich auf eine (beispielsweise anhand von Vornamen und Namen) bestimmte oder (beispielsweise anhand von Namen oder Passnummer) bestimmbare Person beziehen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit erhebt und verarbeitet die BCV Personendaten ihrer Kundinnen und Kunden sowie der mit diesen in Beziehung stehenden Personen (nachstehend gemeinsam die «betroffene Person»), zum Beispiel der Vertreterin bzw. des Vertreters einer juristischen Person, eines Trustees, einer wirtschaftlich berechtigten Person, einer Zahlungsempfängerin bzw. eines Zahlungsempfängers oder einer kontobevollmächtigten Person. Die Kundinnen und Kunden sind gehalten, die in dieser Datenschutzerklärung enthaltenen Informationen an diese Personen weiterzuleiten.
Je nach Produkt oder Dienstleistung muss die BCV unter anderem folgende Arten von Personendaten verarbeiten:
Diese Informationen können von der BCV direkt bei jeder betroffenen Person oder, in bestimmten Fällen, über Drittquellen erhoben werden. In letzterem Fall kann es sich um öffentlich zugängliche Informationen (z. B. im Telefonbuch oder in der Sanktionsliste der Vereinten Nationen) oder von Dritten erhaltene Informationen (z. B. über Geschäftsvermittler oder im Bereich der Überprüfung der Vermögensverhältnisse tätige Dienstleister) handeln.
Die BCV verarbeitet die Personendaten der betroffenen Personen aus folgenden rechtlichen Gründen:
Gestützt auf die unter Punkt 2.1 oben beschriebenen Rechtsgrundlagen verarbeitet die BCV die Personendaten insbesondere für folgende Zwecke:
a. zur Identifizierung der betroffenen Personen bei der Eröffnung eines Kontos und/oder der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit der BCV sowie zur Beurteilung von Kreditanfragen von Kundinnen oder Kunden;
b. zur Sicherstellung einer ordnungsgemässen Verwaltung und Pflege der Kundenbeziehung sowie zur Gewährleistung einer auftrags- und vertragsgerechten Ausführung der Kundenaufträge;
c. zur Verbesserung der Organisation, der Produkte, der Dienstleistungen und der internen Abläufe der BCV, einschliesslich des Risikomanagements;
d. zur Entwicklung der Geschäftsbeziehung – insbesondere um andere Produkte oder Dienstleistungen, die für die Kundinnen und Kunden von Interesse sein könnten, anbieten zu können – sowie für Marketing- und Werbezwecke, sofern sich die betroffene Person nicht gegen eine solche Verwendung ihrer Personendaten ausgesprochen hat;
e. um es der BCV zu erlauben, Fakten zu belegen, ihre Rechte geltend zu machen, sich gegen aktuelle oder zukünftige Forderungen zu verteidigen, oder um einer Untersuchung durch inländische oder ausländische Behörden zu begegnen;
f. zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und regulatorischen Pflichten, insbesondere im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei, bei der Umsetzung von internationalen Sanktionen in Einklang mit den von der BCV definierten Verfahren (was u. a. die Verarbeitung von Personendaten zu Prüf- oder Screeningzwecken verlangt) sowie im Rahmen des Risikomanagements (u. a. Markt-, Kredit-, Liquiditäts- und operationelle Risiken);
g. bei der Aufzeichnung von Telefongesprächen und digitalen Kommunikationen mit den betroffenen Personen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und anderer Straftaten, zum Schutze der Interessen der BCV, zur Analyse und Verbesserung der angebotenen Dienstleistungen und Produkte, zur Schulung der BCV-Mitarbeitenden sowie als Teil des Risikomanagements der BCV;
h. um den Begehren zu entsprechen, die Strafverfolgungsbehörden, Aufsichtsbehörden, für die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zuständige Behörden sowie Behörden, die in den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (einschliesslich in Zusammenhang mit dem Foreign Account Tax Compliance Act [FATCA]) involviert sind, an sie richten.
Die BCV kann bei der eventuellen Evaluierung von bestimmten Merkmalen der betroffenen Personen Personendaten mithilfe von automatisierten Prozessen («Profiling») verarbeiten, insbesondere um individuelle Angebote und Beratungsdienstleistungen oder Informationen über die Produkte und Dienstleistungen der BCV, ihrer Tochtergesellschaften oder ihrer Geschäftspartner bereitstellen zu können. Falls die BCV im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen mit der Kundschaft «automatisierte Einzelfallentscheidungen» durchführt, tut sie dies unter Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften.
Bei der Bereitstellung ihrer Produkte und Dienstleistungen gibt die BCV möglicherweise Personendaten weiter, und zwar an:
Gemäss Artikel 17 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BCV sind die Dienstleister der BCV vertraglich verpflichtet, den Datenschutz der von ihnen verarbeiteten Personendaten zu gewährleisten.
Personendaten können auf Verlangen an öffentliche Gerichts- oder Verwaltungsbehörden sowie Regulierungs- oder Regierungsstellen (z. B. Aufsichtsbehörden) weitergegeben werden. Personendaten dürfen solchen Behörden auch übermittelt werden, um es der BCV zu erlauben, Fakten zu belegen, ihre Rechte geltend zu machen bzw. sich gegen aktuelle oder künftige Forderungen zu verteidigen oder um einer Untersuchung durch inländische oder ausländische Behörden zu begegnen.
Personendaten können unter Einhaltung des Schweizer Rechts auch an die unter Punkt 3.1 aufgeführten Personen im Ausland übermittelt werden. Werden Personendaten in ein Land übermittelt, dass keinen angemessenen Schutz im Sinne der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung bietet, trifft die BCV angemessene technische, organisatorische und rechtliche Vorkehrungen, um den Schutz der Personendaten zu gewährleisten; dazu schliesst sie unter anderem mit den Empfängern der Personendaten verbindliche Verträge ab.
Was die Weitergabe von Personendaten an ausländische Behörden im Sinne von Punkt 3.2 angeht, so hält sich die Bank an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen über die internationale Rechtshilfe und an die Vorgaben der FINMA zur direkten Übermittlung von nicht öffentlichen Informationen an ausländische Behörden und Stellen.
Der Zeitraum, während dessen die Personendaten aufbewahrt werden, hängt von der anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Aufbewahrungsfrist ab sowie von dem mit der Verarbeitung der Personendaten angestrebten Zweck. Im Allgemeinen bewahrt die BCV die Personendaten nach Beendigung der Geschäftsbeziehung während zehn Jahren auf. Eine längere Aufbewahrungsdauer lässt sich rechtfertigen, wenn sie es der BCV erlaubt, Fakten zu belegen, ihre Rechte geltend zu machen oder sich gegen aktuelle oder zukünftige Forderungen zu verteidigen oder um einer Untersuchung durch inländische oder ausländische Behörden zu begegnen.
Jede betroffene Person hat in Bezug auf ihre Personendaten die nachstehend aufgeführten Rechte; dies allerdings im Rahmen der geltenden Vorschriften, insbesondere im Falle von gesetzlichen Beschränkungen, überwiegenden Interessen von Dritten oder missbräuchlichen Gesuchen:
Jede betroffene Person kann die unter Punkt 5 erwähnten Rechte geltend machen, indem sie der BCV an die nachstehend aufgeführte Adresse schreibt. Bitte fügen Sie Ihrem unterzeichneten Schreiben eine Kopie Ihres Reisepasses oder Ihrer Identitätskarte bei.
Banque Cantonale Vaudoise
Département juridique
Case postale 300
1001 Lausanne
Suisse
Diese Datenschutzerklärung wurde am 1. Oktober 2021 veröffentlicht. Über allfällige Aktualisierungen werden Sie gegebenenfalls auf der Website der BCV (https://www.bcv.ch/de/Rechtliches) informiert.