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Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

Für zahlreiche Bestimmungen des am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (nachfolgend «FIDLEG») gilt eine zweijährige Übergangsfrist. Am 1. Januar 2022 tritt dieses Gesetz somit uneingeschränkt in Kraft.

Mit dem FIDLEG wurde eine Reihe von Vorschriften für Finanzdienstleister eingeführt, die den Anlegerschutz stärken sollen. Diese Vorschriften betreffen nur Kundinnen und Kunden, die über ein Wertschriftendepot verfügen oder mit Finanzinstrumenten in Fremdwährung handeln (ausgenommen davon ist der blosse Geldwechsel).

Wir haben eine Broschüre zum FIDLEG erstellt, welche die für Sie wichtigsten Informationen enthält:

Nachstehend finden Sie eine Kurzübersicht über die in dieser Broschüre enthaltenen Informationen:

1) Kundensegmentierung:

Das FIDLEG unterscheidet drei Kundensegmente: Privatkundinnen und ‑kunden, professionelle Kunden und institutionelle Kunden. Wenn Sie von uns keine anderslautende Mitteilung erhalten, gelten Sie als Privatkundin bzw. Privatkunde und geniessen den höchsten Anlegerschutz.

2) Information zu den Risiken:

Die von der Schweizerischen Bankiervereinigung herausgegebene Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» informiert Sie über die Eigenschaften der verschiedenen Finanzinstrumente und die damit einhergehenden Risiken, damit Sie fundierte Anlageentscheide fällen können. 

3) Produktinformationen:

Die BCV bietet eine breite Palette an kollektiven Kapitalanlagen (auch «Anlagefonds» genannt) und strukturierten Produkten an. Informationen zu Anlagefonds von Drittanbietern finden Sie auf der Website von fundinfo. Wenn Sie auf die Verlinkungen klicken, gelangen Sie zu den rechtlichen Unterlagen zu diesen Produkten (Prospekte und Fondsverträge, KIIDs, Basisinformationsblätter, PRIIP-KIDs oder Termsheets und Basisprospekte gemäss FIDLEG für die strukturierten Produkte).

Privatkundinnen und -kunden erhalten zudem bei jeder persönlichen Empfehlung von Finanzinstrumenten ein Basisinformationsblatt. Dieses enthält Informationen zu den Merkmalen, Risiken und Kosten des Produkts und ermöglicht einen Vergleich zwischen verschiedenen Finanzinstrumenten.

4) Informationen zu den Kosten:

Die für unsere Finanzdienstleistungen standardmässig verrechneten Gebühren sind in der nachstehenden Broschüre zusammengefasst: 

Bei der Festlegung unserer Kundentarife tragen wir der Gesamtheit der Vergütungen Rechnung, die wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit von Dritten erhalten oder an Dritte entrichten könnten. Genauere Informationen zu diesen indirekten Kosten und deren Berücksichtigung finden Sie in der nachstehenden Kundeninformation, die Artikel 20 Absatz 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BCV erläutert, der sich auf die Kommissionen, Retrozessionen und anderen Vergütungen bezieht, welche die BCV erhält. 

5) Informationen zum Thema Interessenkonflikte:

Die BCV hat interne Richtlinien festgelegt, um allfällige Interessenkonflikte zwischen Kundinnen und Kunden einerseits und der BCV, den Mitarbeitenden oder anderen Kundinnen und Kunden andererseits zu verhindern. 

6) Information zu unserer Best-Execution-Politik:

Die BCV hat Massnahmen getroffen, um bei der Ausführung bzw. Entgegennahme und Übermittlung von Aufträgen auf Rechnung der Kundinnen und Kunden das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.