Rechtliche Hinweise zu den strukturierten Produkten der BCV
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Strukturierte Produkte setzen sich aus Derivaten (z.B. Optionen) und traditionellen Anlagen, wie Aktien und Obligationen, zusammen. Durch den Einsatz von Derivaten können Risiken erhöht, verringert oder aufgehoben werden. Daher sollte das Risiko-Rendite-Profil an Ihre Bedürfnisse und Erwartungen angepasst werden.
Hinweis zu Performance und Risiko
Anlegerinnen und Anleger sollten sich vergewissern, dass sie die Eigenschaften des in Betracht gezogenen strukturierten Produkts genau verstanden haben und das damit einhergehende Risiko richtig einschätzen. Anlagen in strukturierte Produkte eignen sich nur für Personen, die alle damit verbundenen Risiken genau verstehen und in der Lage sind, allfällige finanzielle Verluste zu tragen. Daher sind strukturierte Produkte nicht für alle Anlegerinnen und Anleger geeignet.
Letztere sollten sich bewusst sein, dass sie mit solchen Anlagen Risiken eingehen, die bis zum Verlust des gesamten investierten Betrags führen können. In der Vergangenheit erzielte Performances sind keine Garantie für aktuelle oder zukünftige Ergebnisse. Der Wert einer Anlage kann aus verschiedenen Gründen steigen oder fallen, und es kann vorkommen, dass der Anleger das investierte Kapital ganz oder teilweise verliert. Bei Anlagen in auf Fremdwährungen lautende Produkte kann der Wert der Anlage zudem infolge von Wechselkursschwankungen steigen oder sinken. Aus rechtlicher Sicht sind die von der BCV emittierten strukturierten Produkte Forderungen gegenüber der BCV und gelten als Wertrechte. Strukturierte Produkte stellen keine kollektiven Kapitalanlagen im Sinne des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) dar. Sie unterstehen folglich weder der Bewilligungspflicht noch der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA). Die Anlegerinnen und Anleger können daher den Schutz des KAG nicht beanspruchen. Die Anlegerinnen und Anleger sind dem Emittentenrisiko ausgesetzt, und die Werthaltigkeit ihrer Anlage hängt mithin nicht allein von der Entwicklung der Basiswerte ab, sondern auch von der Bonität des Emittenten, die sich während der Laufzeit des Produkts ändern kann.
Weitere Informationen zu den Risiken im Wertpapierhandel sowie zu den Eigenschaften und Risiken von strukturierten Produkten finden Sie in der SwissBanking-Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten».
Weder ein Angebot noch eine Aufforderung oder Empfehlung
Die Informationen zu den von der BCV emittierten strukturierten Produkten, die auf den folgenden Seiten vorgestellt werden, sowie die auf diesen Seiten enthaltenen Daten wurden ausschliesslich zu Informationszwecken zusammengestellt; sie stellen weder eine Ausschreibung noch eine Kauf- oder Verkaufsofferte oder eine persönliche Anlageempfehlung dar. Ist nichts anderes vermerkt, stellen die auf dieser Website enthaltenen Informationen keine Finanzanalysen im Sinne der von der Schweizerischen Bankiervereinigung erlassenen Richtlinien zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Finanzanalyse dar.
Die Informationen zu den auf den folgenden Webseiten präsentierten strukturierten Produkten können von Personen in bestimmten Ländern nicht aufgerufen werden. Bitte beachten Sie die für bestimmte strukturierte Produkte geltenden Verkaufsrestriktionen. Sie finden diese in der betreffenden Produktdokumentation (Prospekt, BIB, PRIIP-KID, Termsheet).
Die rechtsverbindlichen Unterlagen zu den von der BCV emittierten strukturierten Produkten finden Sie auf den folgenden Webseiten. Sie können diese auch bei der Banque Cantonale Vaudoise, Place Saint-François 14, 1003 Lausanne und bei unseren Verkaufsteams unter der Nummer +41 21 212 42 00 oder per E-Mail an structures@bcv.ch anfordern.
Telefongespräche können aufgezeichnet werden. Wenn Sie uns anrufen, gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, dass unser Gespräch aufgezeichnet wird.
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Erfüllungsort, ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Arten von Verfahren sowie Betreibungsort ist der Hauptsitz der BCV in Lausanne. Vorbehalten bleiben die von der geltenden Schweizer Gesetzgebung und die in von der Schweiz ratifizierten internationalen Abkommen vorgesehenen zwingenden Gerichtsstände. Die BCV behält sich indessen das Recht vor, an Ihrem Wohnort oder vor jedem anderen zuständigen Gericht ein Verfahren zu eröffnen.