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BCV-Generalversammlung: Aktionärinnen und Aktionäre stimmen allen Anträgen zu

 

Medienmitteilung

Heute wurde in Lausanne die ordentliche Generalversammlung der BCV-Aktionärinnen und ‑Aktionäre abgehalten. Aufgrund der COVID‑19 geschuldeten aussergewöhnlichen Situation fand sie entsprechend den Vorgaben des Bundesrats ohne die physische Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre statt, die ihr Stimmrecht stattdessen über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausübten.

Mit 5 325 Aktionärinnen und Aktionären waren insgesamt 82,5% des Kapitals an der Generalversammlung vertreten. Die Generalversammlung nahm alle Punkte auf der Traktandenliste an. Sie stimmte dem Antrag des Verwaltungsrats zu, eine ordentliche Dividende von CHF 3.60 pro Aktie auszuschütten. Somit wird die BCV-Gruppe CHF 310 Millionen an ihre Aktionärinnen und Aktionäre auszahlen, CHF 207 Millionen davon an den Kanton Waadt, der 67% der Aktien hält.

Die Generalversammlung wählte Pierre-Alain Urech in den Verwaltungsrat, der sein Amt am 1. Januar 2022 antreten wird. Am selben Tag wird Eftychia Fischer das Verwaltungsratspräsidium von Jacques de Watteville übernehmen, der 2021 die gesetzliche Altersgrenze erreicht.

Weiter erteilten die Aktionärinnen und Aktionäre den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Generaldirektion für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung und hiessen deren Vergütungen mit mehr als 95% der Stimmen gut. Sie genehmigten zudem die Konzernrechnung der BCV für das Geschäftsjahr 2020.

In einem von der COVID-19-Krise geprägten Umfeld erzielte die BCV 2020 einen soliden Konzerngewinn in Höhe von CHF 331 Millionen. Die BCV-Aktie verzeichnete im abgelaufenen Jahr eine ausgezeichnete Performance mit einer Gesamtrendite (einschliesslich Dividende) von 26%. Die Gesamtrendite über fünf Jahre beträgt rund 70%.

Lausanne, 29. April 2021

Ansprechpartner bei der Banque Cantonale Vaudoise:

Daniel Herrera, Leiter Kommunikation
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E-Mail: daniel.herrera@bcv.ch

 

Grégory Duong, Investor Relations
Tel.: +41 21 212 20 71
E-Mail: gregory.duong@bcv.ch

 

Mitteilung an die Redaktion:

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Dies ist eine Übersetzung, massgebend ist ausschliesslich der französische Originaltext.

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