Sie können Ihre flüssigen Mittel in Geldmarktinstrumenten (CHF oder Fremdwährungen) anlegen, und zwar entweder in Ihrem eigenen Namen bei der BCV (Festgeldkonten) oder im Namen der Bank bei zugelassenen ausländischen Bankinstituten (Treuhandanlagen).
Festgeldkonto und Treuhandanlage
Festgeldkonto
Mit einem Festgeldkonto können Sie Ihre liquiden Mittel für eine feste Dauer und zu einem festen Zinssatz anlegen. Die Laufzeit und der Zinssatz werden bei Vertragsabschluss festgelegt.
Wenn Sie sich für eine Treuhandanlage entscheiden, wird Ihr Geld im Namen der BCV bei einer ausländischen Bank angelegt. Treuhandanlagen unterliegen speziellen Steuervorschriften.Mehr zur Treuhandanlage
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Mit diesen Produkten, namentlich dem Dual-Currency-Zertifikat, lässt sich eine höhere Rendite als am Geldmarkt erzielen. Die Anleger müssen allerdings damit einverstanden sein, dass ihnen ihr Kapital gegebenenfalls in einer Ersatzwährung zurückgezahlt wird.