Recommandations de sécurité relatives à l’utilisation d’internet
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BCV - Case postale 300 - 1001 Lausanne
Postkonto: 10-725-4
Clearing: 767
BIC/SWIFT: BCVLCH2LXXX
GIIN: 6X567Y.00000.LE.756
Rufen Sie eine der folgenden Telefonnummern an:
- MasterCard- oder Visa-Kreditkarte: +41 (0)58 958 83 83
- Maestro-Karte:
- aus der Schweiz (montags bis freitags von 7.30 bis 19.30 Uhr): 0844 228 228
- aus dem Ausland (montags bis freitags von 7.30 bis 19.30 Uhr): +41 (0)21 212 10 00
- aus der Schweiz und aus dem Ausland ausserhalb dieser Zeiten: +41 (0)44 271 22 30.
Wurde das Passwort oder der Identifikationscode dreimal falsch eingegeben, sperrt das System Ihren BCV-net-Zugang automatisch. Nehmen Sie in diesem Fall unter 0844 228 228 (bzw. aus dem Ausland 021 212 10 00) mit dem Callcenter Kontakt auf (montags bis freitags von 7.30 bis 19.30 Uhr).
Sie finden die 21-stellige IBAN (International Bank Account Number) sowohl auf Ihrer BCV-Maestro-Karte als auch auf den Auszügen und Mitteilungen, die Sie von der BCV erhalten. Wenn Sie in BCV-net auf die Kontobezeichnung klicken, erscheint die IBAN unter „Ihre Bankangaben“ (am unteren Bildschirmrand).
Ja, die BCV ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Selbstregulierung «Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern» zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von CHF 100‘000 pro Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet und unter https://www.esisuisse.ch/ de wird das System der Einlagensicherung im Detail erklärt.
Schweizer Einlagensicherung (768,9 kB)
Für die BCV hat Sicherheit oberste Priorität.Die Banken und ihre Kundinnen und Kunden sind immer häufiger das Ziel von Cyberkriminalität. Wir möchten Sie daher auf einige Vorsichtsmassnahmen aufmerksam machen, die Sie bei der Nutzung des Internets befolgen sollten.
1. Wenn Sie Banktransaktionen vornehmen
2. Stets zu beachten
3. Internetseiten mit weiteren Informationen
Disclaimer
Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen stammen aus Quellen, die bei Drucklegung als zuverlässig erachtet wurden. Es handelt sich um allgemeine Empfehlungen, die ausschliesslich der Information dienen (Beispiele von empfehlenswerten Vorsichtsmassnahmen bei der Nutzung des Internets). Sie begründen keine Haftung der BCV und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.
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Der automatische Informationsaustausch (AIA) ist ein von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ausgearbeiteter Standard zur Verhinderung von grenzüberschreitender Steuerhinterziehung. Dank dieser Norm erhalten die teilnehmenden Länder Daten und Finanzinformationen über Bankkonten und Wertschriftendepots, die ihre Steuerpflichtigen im Ausland halten. Die Schweiz hat sich verpflichtet, bei den im Ausland Steuerpflichtigen den Automatischen Informationsaustausch anzuwenden. Seit dem 1. Januar 2017 müssen die Banken in der Schweiz die für den AIA-Standard erforderlichen Daten erfassen.
Bei der BCV ist ein Informationsblatt zu diesem Standard und zu dessen Umsetzung in der Schweiz erhältlich.
Seit dem 1. Januar 2016 ist bei den BCV-Konten der Varianten «Directe» und «Classique» die Gebühr für die BCV-Maestro-Karte in der jeweiligen Monatspauschale integriert. Die Höhe der einzelnen Gebühren (Kontopauschale und Kartengebühr) hat sich dadurch nicht geändert.
So setzt sich zum Beispiel bei einem Konto der Variante «Directe» die Monatspauschale von CHF 3.50 aus der Kontopauschale von CHF 1 und dem monatlichen Anteil für die Maestro-Jahresgebühr in Höhe von CHF 2.50 zusammen.
In den ersten sechs Monaten nach Eröffnung eines Kontos der Variante «Directe» oder «Classique» mit Maestro-Karte sowie ab einem Kontoguthaben von CHF 10 000 entfällt die Monatspauschale.
Bei Konten der Variante «Premium» gilt weiterhin eine Monatspauschale von CHF 18, diese beinhaltet nun aber ebenfalls die Gebühren für die Maestro-Karte.
BCV-Maestro-Kartenbesitzer/-innen profitieren von zahlreichen Vergünstigungen bei Freizeitangeboten im Kanton Waadt (BCV EXTRA).
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